24-Stunden Pflege ab 80 € am Tag

Kosten und Zuschüsse:
Was kostet die 24
Stunden Pflege?

Zuverlässige und liebevolle 24-Stunden-Pflegekräfte für Ihre Angehörigen zu finden, hat für Sie sicherlich die höchste Priorität. Selbstverständlich muss dabei auch offen über die Kosten für die 24 Stunden Pflege gesprochen werden. Wie hoch sind die Kosten für diese Art der Betreuung, warum unterscheiden sich diese sich so stark und welche Möglichkeiten zur Finanzierung gibt es ? Alle Fragen rund um die Kosten und Finanzierung der 24 Stunden Pflege beantworten wir Ihnen auf dieser Seite. Um eine unverbindliche Kosteneinschätzung für ihre spezifische Situation vorzunehmen, nutzen Sie jederzeit gerne unser 24 Stunden Pflege Kostenrechner Tool

3 Hauptfaktoren bestimmen den Preis

Was bestimmt die Kosten bei der 24 Stunden Pflege ?

Der Preis einer 24-Stunden Pflege hängt vor allem von den Deutschkenntnissen der Pflegekraft, ihre Qualifikationen und der Schwierigkeit der Stelle ab. Da das Angebot an deutschsprachigen, polnischen Pflegekräften überschaubar ist, steigt der Preis entsprechend, je besser die Pflegekraft deutsch sprechen kann. Mehr Details zu Deutschkenntnissen, finden Sie hier.

Darüber hinaus hängt der Preis davon ab wie schwierig die Stelle ist bzw. was von der Pflegekraft bei der täglichen Arbeit abverlangt wird. Gibt es schwere Tätigkeiten und viele Nachteinsätze kann der Preis etwas höher liegen. Ebenso zählen auch andere Qualitätsmerkmale wie Führerschein, Ausbildung und Erfahrung; Gern erstellen wir zusammen mit Ihnen ein auf ihre Bedürfnisse angepasstes, individuelles Angebot.

Deutschkenntnisse

Polnische Pflegekräfte mit guten Deutschkenntnissen sind eher rar. Daher sind diese Betreuungskräfte besonders begehrt und entsprechend schlägt sich dieser Faktor auch am stärksten im Preis nieder. Mehr Infos zu den Deutschkenntnissen finden Sie hier.

Komplexität der Stelle

Deutliche Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Anforderungen an eine Stelle. Zum Beispiel macht es einen Unterschied, ob nur eine Person mit Pflegegrad 1 betreut werden muss, oder 2 Personen mit Pflegegrad 4 Tag und Nacht intensivers gepflegt werden müssen.

Qualifikationen

Zusätzliche Qualifikationen wie z.B. Führerschein, eine medizinische Ausbildung und weitere Referenzen können den Preis beeinflussen, wie auch die Kompetenz der Pflegekraft an sich. Unerfahrenere Betreuungskräfte kosten meist etwas weniger als erfahrene Pflegekräfte.

In allen Tarifen enthalten:

Bei allen Vermittlungen von 24 Stunden Pflege Betreuung durch uns ist folgendes enthalten:

Pflegekräfte mit A1 Nachweis (Sozial- und Krankenversicherung)
Persönlicher Betreuer / Ansprechpartner während der gesamten Laufzeit
Wir organisieren An- und Abreise, Wechsel, sowie Ersatz bei Ausfall einer Pflegekraft
24-Stunden Notfallhotline
Zugriff auf großes Netzwerk: Ausgewählte Agenturen mit über 20.000 Pflegekräften aus Polen
Pflegekraft aus Polen bei der 24 Stunden Betreuung
Freundliche 24 Stunden Pflegekraft aus Polen für Senioren geringe Kosten


Aktuelle Zuschüsse für die 24 Stunden Pflege

Förderungen und Zuschüsse
für die häusliche Pflege ab 2025

Um die Finanzierung der Kosten einer 24 Stunden Pflegekraft zu gewährleisten, können pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen. Die wohl bekannteste Leistung ist das sogenannte Pflegegeld. Dieses richtet sich in seiner Höhe nach der Schwere der Einschränkung, dem sogenannten Pflegegrad. Es dient dazu, Aufwendungen zu decken, die durch die Pflege eines Angehörigen entstehen werden, beispielsweise bei der 24-Stunden-Pflege. Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten Zuschüsse zur 24 Stunden Betreuung zu erhalten:

01

Leistungen der Pflegekasse: Das Pflegegeld

Pflegegeld für häusliche Pflege (§ 37 SGB XI) *

Pflegegrad 1 :
0 Euro monatlich
Pflegegrad 2 (Erhebliche Beeinträchtigung):
347 € monatlich
Pflegegrad 3 (Schwere Beeinträchtigung):
599 € monatlich
Pflegegrad 4 (Schwerste Beeinträchtigung):
800 € monatlich
Pflegegrad 5 (besondere Anforderungen):
990 € monatlich

von 0 bis 947 Euro / Monat
02

Zusätzliche Leistungen der Pflegekasse

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) **

Zur Finanzierung der 24­ Stunden ­Pflege können außerdem 1.685 € Verhinderungspfle­gegeld in Anspruch genommen werden. Diese Leistung entschädigt Angehörige, Nachbarn, oder entfernte Verwandte o.ä. für die zeitweise Übernahme der Pflege.

Des Weiteren besteht auch ein Anspruch auf Kurzzeitpflege, wo­von Sie 50% des Leistungsbeitrags (bis zu 843 €) auch für die Verhinderungspflege aus­ geben können.

von 1.685 bis 2.528 Euro / Jahr
03

Zuschüsse Wohnumfeld

Förderung zur Verbesserung des Wohnumfeldes
(§ 40 SGB IX)

Zuschüsse der Pflegekassen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen werden ohne einen Eigenanteil in Höhe von bis zu 4.180 € gewährt. Nicht verwendete Förderungen verfallen nicht, sondern können für zusätzliche Maßnahmen genutzt werden.

Es gilt die Gesamtheit aller Veränderungen des Wohnraumes, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung im eigenen Wohnumfeld erforderlich sind. Wenn sich der Pflegegrad ändert und weitere Anpassungen notwendig werden, handelt es sich um eine neue Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI.

Der Zuschuss sollte vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Gegebenenfalls wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet.

Einmalig bis zu 4.180  Euro
04

Pflegehilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
(§ 40 SGB XI)

Ab dem Pflegegrad 1 und bei einer Betreuung zu Hause übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 Euro im Monat** Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten jeden Monat alle notwendigen Produkte in einer praktischen Box nach Hause geliefert.

So haben z. B. Eltern oder Schwiegereltern, die von Ihren Angehörigen gepflegt werden, ein Anrecht auf verschiedene Pflegehilfs­mittel.
§ 40 SGB XI begründet den Anspruch auf Produkte wie Einmalhandschuhe, Flächen- und Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen sowie Mundschutz.

Von der Beantragung, über die Lieferung bis hin zur Abrechnung bei der Pflegekase, unterstützen wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der häuslichen Pflege auch bei der Bestellung von Hilfsmitteln (und geben direkte Empfehlungen).

bis zu 42 Euro / Monat
05

Steuerförderung

Es können bis zu 20% der gesamten, anfallenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden , damit können Sie eine Einsparung von bis max. 4.000 € jährlich erzielen. Dies entspricht ca. 333 € monatlich. Wenn Sie die Möglichkeit haben, die sogenannten für haushaltsnahen Dienstleistungen von der Steuer abzusetzen, sollten Sie diese Option auf jeden Fall nutzen.

Für eine konkrete Beratung müssen sie Ihren Steuerberater konsultieren. Wir dürfen zu steurlichen Dingen leider nicht beraten.

bis zu 4.000 Euro / Jahr
06

Förderung durch Sozialamt

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Sozialamt eine anteilige Finanzierung für 24-Stunden-Betreuung leisten, wenn die Kosten für die Pflege die finanziellen Möglichkeiten des Betroffenen überschreiten ***
Es ist wichtig sich vorab (rückwirkend leistet das Amt nicht) mit dem zuständigen Amt  in Verbindung zu setzen.

Weitere Infos zum Thema Zuschüsse durch Sozialhilfe zur 24 Stunden Pflege finden Sie hier:
Infos zu Sozialamt / Förderung zur 24 h Pflege

Abhängig von mehreren Faktoren

* / ** / *** Zusätzliche Infos zu Förderungen und Zuschüssen der 24 h Pflege:

* Feststellung der konkreten Pflegegrads

Der konkrete Pflegegrad muss vor der Beantragung festgestellt werden. Dies macht der „Medizinische Dienst“ im Auftrag der Krankenversicherung. Bei Privatpatienten übernimmt MEDICPROOF diese Aufgabe. Die Einstufung folgt in Kategorien von Pflegegrad 1 (kaum Einschränkungen der Selbstständigkeit) bis hin zu Pflegegrad 5 (massive Einschränkung). Für die Prüfung werden unabhängige Gutachter beauftragt. Diese prüfen die Schwere der Pflegebedürftigkeit, sowie die Gegebenheiten vor Ort. Die endgültige Entscheidung über den entsprechenden Pflegegrad geschieht auf Grundlage von verschiedenen Faktoren. Das Gutachten orientiert sich an den physischen und psychischen Einschränkungen der Betroffenen, insbesondere an der Eignung zur Selbstversorgung, der Mobilität, sowie kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten.
Die Begutachtung wird nach einem Punktesystem vorgenommen. Je mehr Punkte vergeben werden, desto höher ist die Einstufung. Je höher wiederum die Einstufung ist, desto höher fällt dann der Zuschuss zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege aus.

** Verhinderungspflege:

Die Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen stellt eine große psychische und zeitintensive Herausforderung für Sie dar. Dieser Belastung ist sich auch der Gesetzgeber bewusst und hat das sogenannte Verhinderungspflegegeld eingeführt. Es dient dazu Angehörige, die die Pflege selbst übernehmen, zu entlasten. Schließlich haben diese auch familiäre Verpflichtungen, sind berufstätig oder brauchen schlichtweg einige Tage Abstand. Hierfür steht dem Angehörigen zu, auch externe Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Verhinderungspflege kann aber auch ein wichtiger Baustein zur Finanzierung der Kosten der 24-Stunden-Pflege sein. Das Verhinderungspflegegeld ist auf jährlich maximal 1.685 € gedeckelt. Es wird nur ausgezahlt, wenn ihr Angehöriger bereits seit mehr als 6 Monaten häuslich gepflegt wird. Ein Teil des Kurzzeitpflegegelds kann zur Verhinderungspflege hinzu genommen werden.

___ UPDATE: Ab Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Die gesamte Summe wird dann max. 3.539 Euro pro Jahr betragen und kann flexibel sowohl für Verhinderungspflege, als auch für Kurzzeitpflege genutzt werden.

*** Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 2) ist Voraussetzung.

Sollte das Budget der Betroffenen nicht ausreichen, ist es wichtig, sich im Vorfeld (rückwirkend leistet das Amt nicht) mit dem zuständigen Amt  in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten der Unterstützung abzuklären. Der Antrag auf Sozialhilfe muss dann bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden. Es ist ratsam, sich an einen Sozialhilfeberater zu wenden, um die Antragsstellung und die Finanzierungsfragen zu klären.
Es gibt keine generelle Regel, dass das Sozialamt eine 24-Stunden-Betreuung vollständig finanziert, wenn es um 24h Betreuung geht, so dass in jedem Fall überprüft wird, ob die Kosten angemessen sind, oder ob die Kosten für eine mögliche Alternative (ein Pflegeheim) höher liegen etc. 

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