Zuverlässige und liebevolle 24-Stunden-Pflegekräfte für Ihre Angehörigen zu finden, hat für Sie sicherlich die höchste Priorität. Selbstverständlich muss dabei auch offen über die Kosten für die 24 Stunden Pflege gesprochen werden. Wie hoch sind die Kosten für diese Art der Betreuung, warum unterscheiden sich diese sich so stark und welche Möglichkeiten zur Finanzierung gibt es ? Alle Fragen rund um die Kosten und Finanzierung der 24 Stunden Pflege beantworten wir Ihnen auf dieser Seite. Um eine unverbindliche Kosteneinschätzung für ihre spezifische Situation vorzunehmen, nutzen Sie jederzeit gerne unser 24 Stunden Pflege Kostenrechner Tool



Um die Finanzierung der Kosten einer 24 Stunden Pflegekraft zu gewährleisten, können pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen. Die wohl bekannteste Leistung ist das sogenannte Pflegegeld. Dieses richtet sich in seiner Höhe nach der Schwere der Einschränkung, dem sogenannten Pflegegrad. Es dient dazu, Aufwendungen zu decken, die durch die Pflege eines Angehörigen entstehen werden, beispielsweise bei der 24-Stunden-Pflege. Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten Zuschüsse zur 24 Stunden Betreuung zu erhalten:
* / ** / *** Zusätzliche Infos zu Förderungen und Zuschüssen der 24 h Pflege:
* Feststellung der konkreten Pflegegrads
Der konkrete Pflegegrad muss vor der Beantragung festgestellt werden. Dies macht der „Medizinische Dienst“ im Auftrag der Krankenversicherung. Bei Privatpatienten übernimmt MEDICPROOF diese Aufgabe. Die Einstufung folgt in Kategorien von Pflegegrad 1 (kaum Einschränkungen der Selbstständigkeit) bis hin zu Pflegegrad 5 (massive Einschränkung). Für die Prüfung werden unabhängige Gutachter beauftragt. Diese prüfen die Schwere der Pflegebedürftigkeit, sowie die Gegebenheiten vor Ort. Die endgültige Entscheidung über den entsprechenden Pflegegrad geschieht auf Grundlage von verschiedenen Faktoren. Das Gutachten orientiert sich an den physischen und psychischen Einschränkungen der Betroffenen, insbesondere an der Eignung zur Selbstversorgung, der Mobilität, sowie kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten.
Die Begutachtung wird nach einem Punktesystem vorgenommen. Je mehr Punkte vergeben werden, desto höher ist die Einstufung. Je höher wiederum die Einstufung ist, desto höher fällt dann der Zuschuss zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege aus.
** Verhinderungspflege:
Die Betreuung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen stellt eine große psychische und zeitintensive Herausforderung für Sie dar. Dieser Belastung ist sich auch der Gesetzgeber bewusst und hat das sogenannte Verhinderungspflegegeld eingeführt. Es dient dazu Angehörige, die die Pflege selbst übernehmen, zu entlasten. Schließlich haben diese auch familiäre Verpflichtungen, sind berufstätig oder brauchen schlichtweg einige Tage Abstand. Hierfür steht dem Angehörigen zu, auch externe Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Verhinderungspflege kann aber auch ein wichtiger Baustein zur Finanzierung der Kosten der 24-Stunden-Pflege sein. Das Verhinderungspflegegeld ist auf jährlich maximal 1.685 € gedeckelt. Es wird nur ausgezahlt, wenn ihr Angehöriger bereits seit mehr als 6 Monaten häuslich gepflegt wird. Ein Teil des Kurzzeitpflegegelds kann zur Verhinderungspflege hinzu genommen werden.
___ UPDATE: Ab Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Die gesamte Summe wird dann max. 3.539 Euro pro Jahr betragen und kann flexibel sowohl für Verhinderungspflege, als auch für Kurzzeitpflege genutzt werden.
*** Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 2) ist Voraussetzung.
Sollte das Budget der Betroffenen nicht ausreichen, ist es wichtig, sich im Vorfeld (rückwirkend leistet das Amt nicht) mit dem zuständigen Amt in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten der Unterstützung abzuklären. Der Antrag auf Sozialhilfe muss dann bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden. Es ist ratsam, sich an einen Sozialhilfeberater zu wenden, um die Antragsstellung und die Finanzierungsfragen zu klären.
Es gibt keine generelle Regel, dass das Sozialamt eine 24-Stunden-Betreuung vollständig finanziert, wenn es um 24h Betreuung geht, so dass in jedem Fall überprüft wird, ob die Kosten angemessen sind, oder ob die Kosten für eine mögliche Alternative (ein Pflegeheim) höher liegen etc.

